Allgemeine Geschäftsbedingungen von MediCar Berlin GmbH

§ 1 Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kursangebote der Firma MediCar Berlin GmbH (im folgenden Veranstalter genannt). Umfasst sind sowohl regelmäßig angebotene Ausbildungsinhalte als auch Angebote, die von Kunden individuell mit dem Veranstalter vereinbart und gebucht werden.

§ 2 Anmeldung

Anmeldungen zu unseren Veranstaltungen erfolgen schriftlich oder unter Verwendung des Anmeldeformulars auf unserer Homepage medicar-berlin.de

Die Anmeldung ist verbindlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ein Anspruch auf Teilnahme entsteht erst dann, wenn der Veranstalter die Durchführung der Ausbildungsveranstaltung in Schriftform bestätigt hat.

Im Falle der Online-Buchung kommt der Vertrag erst dann zustande, wenn die Onlineanmeldung per E-Mail bestätigt wurde.

§ 3 Absage eines Kursangebots

Der Veranstalter ist unter Abwägung sämtlicher Interessen bei Vorliegen wichtiger Gründe berechtigt, Kurse abzusagen. Diese liegen, bei kurzfristiger Erkrankung des Dozenten, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmeranzahl sowie in Fällen höherer Gewalt vor. Der Veranstalter informiert die Teilnehmer unverzüglich über die Absage. Im Falle einer Absage durch den Veranstalter werden bereits geleistete Kursgebühren in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder auf der Verletzung von Pflichten beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht. Falls einzelne Ausbildungsstunden während eines laufenden Ausbildungsangebots aus wichtigem Grund nicht stattfinden können, benennt der Veranstalter zeitnah einen Ausweichtermin.

§ 4 Änderungen

Der Veranstalter orientiert die Inhalte der Ausbildungsangebote am jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft, gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien. Der Veranstalter legt den Veranstaltungsort und den/die Dozenten/Kursleiter fest. Ein Wechsel der Dozenten, Änderungen zum Veranstaltungsort sowie zum Veranstaltungsablauf bleibt vorbehalten.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Kursgebühr ist – soweit schriftlich nichts anders vereinbart – mit Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen fällig. Verweigert ein Kostenträger z.B. die Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse im Nachhinein die Kostenübernahme, so ist der Teilnehmer/Kunde verpflichtet, die Kursgebühren selbst zu zahlen.

Vorbehaltlich wird die Kursgebühr auch dann fällig, wenn der Teilnehmer den Kurs nicht antritt oder das Ausbildungsziel entsprechend § 10 nicht erreicht oder nach nicht bestandener Prüfung keinen weiteren Prüfungsversuch startet.

§ 6 Rücktritt des Teilnehmers

Der Teilnehmer hat das Recht, von diesem Vertrag zurückzutreten. Die Absage muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

Bei Kursen mit Kursgebühren über 200€ werden die folgenden Gebühren 14 Tage vor Kursbeginn fällig:

  • Absage bis 14 Tage vor Kursbeginn 20% der Kursgebühr
  • Absage bis 7 Tage vor Kursbeginn 30% der Kursgebühr
  • Absage am Tag des Kursbeginns der Gesamtbetrag des Kurses

Sollten Sie aufgrund von persönlichen Belangen einen Kurs zeitlich verschieben, erheben wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 €. Die genannten Beträge spiegeln die Tatsache wider, dass mit zunehmender Nähe zum Termin eine Weitervergabe des Kursplatzes an andere Teilnehmer immer größeren Aufwand verursacht und daher unwahrscheinlicher wird sowie nicht voll besetzte Kurse nicht gleichermaßen wirtschaftlich darstellbar sind.

§ 7 Nichtbestehen von Prüfungen zum Sanitätshelfer/ Rettungsdiensthelfer/ Rettungssanitäter

Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann im darauffolgenden Kurs einmalig kostenlos wiederholt werden. Wir empfehlen eine komplette Wiederholung des Kurses.

§ 8 Haftungsbeschränkung

Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass sie für die Einhaltung der sie betreffenden Unfallverhütungsvorschriften selbst verantwortlich sind. Der Veranstalter haftet den Kunden gegenüber nur für Verletzungen von Leib, Leben oder Gesundheit, die auf fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten seitens des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen oder auf der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 9 Anweisungen des Dozenten/Kursleiters

Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen des Dozenten/Kursleiters, insbesondere im Rahmen der praktischen Übungseinheiten, unbedingt Folge zu leisten. Bei Fehlverhalten innerhalb des Kurses, das den ordnungsgemäßen Ablauf gefährdet, kann der Dozent/Kursleiter den Teilnehmer im Einzelfall des Kurses verweisen. Ansprüche auf Rückvergütung gegen den Veranstalter bestehen in diesen Fällen nicht.

§ 10 Ausbildungsziel und Prüfungszulassung

Bei allen Kursangeboten gilt eine maximale Fehlzeit von 10% der geplanten Unterrichtseinheiten. Wird diese überschritten, wird das Ausbildungsziel nicht erreicht. Sollte der Kurs eine Prüfung enthalten, ist eine Zulassung zur Prüfung nicht möglich. Sollen Unterrichtseinheiten nachgeholt werden, um das Ausbildungsziel zu erreichen, so fällt bei Kursen über 200€ Kursgebühr eine Gebühr von 15,00€ und bei Kursen unter 200€ Kursgebühr eine Kursgebühr von 10,00€ pro Unterrichtseinheit an.

§ 11 Besondere Kurse

Soweit der Kunde eine nicht planmäßige Ausbildungsveranstaltung bucht, hat dies schriftlich über das Büro der Ausbildungsleitung zu erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Büro der Ausbildungsleitung die voraussichtliche Teilnehmeranzahl, die Zielgruppe, eventuelle Besonderheiten sowie alle Informationen, die für die Planung, Durchführung und Abwicklung notwendig sind, mitzuteilen. Soweit nicht anders vereinbart, gilt eine Mindestteilnehmeranzahl von 10 Teilnehmern.

§ 12 Informationspflicht des Teilnehmers/Kunden

Soweit der Teilnehmer/Kunde den entsprechenden Kursinhalt aus bestimmtem Grund (z.B. Führerschein) benötigt, ist er verpflichtet, sich eigenständig über die benötigten Ausbildungsinhalte zu informieren.

§ 13 Salvatorische Klausel und Schriftform

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für die mündliche Abbedingung der nötigen Schriftform.

§ 14 Datenspeicherung

Es werden nur die personenbezogenen Daten erhoben, gespeichert und genutzt, die zum Zwecke der Organisation und Durchführung der Ausbildungsveranstaltung notwendig sind.

§ 15 Ersatzbescheinigungen

Bei Verlust der Originalbescheinigung wird dem Auftraggeber auf Verlangen gegen eine Gebühr von 15,00 € eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden. Ersatzbescheinigungen werden grundsätzlich nur ausgestellt, wenn die besuchte Ausbildungsveranstaltung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.